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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2002 - L 8 RA 37/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2002 - L 8 RA 37/02 (https://dejure.org/2002,17155)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.2002 - L 8 RA 37/02 (https://dejure.org/2002,17155)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2002 - L 8 RA 37/02 (https://dejure.org/2002,17155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Erhöhung einer gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Anspruch auf eine lohnbezogene Anpassung der Rente aus den Grundrechten; Anforderung an einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch eine Rentenanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2002 - L 8 RA 37/02
    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des BSG vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R.

    Die Bundesregierung hat es als Verordnungsgeber unterlassen, die maßgebliche parlamentsgesetzliche Rechtsgrundlage für eine Anpassung des aktuellen Rentenwerts nach Maßgabe der "Inflationsrate", nämlich § 255c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), zu zitieren (vgl. die Pressemitteilung Nr. 40/02 zum Urteil des BSG vom 30.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -).

    Es würde aber in ein Teilhaberrecht uminterpretiert, wenn es - wie von dem Kläger begehrt - zugleich eine Gewähr für die stetige Koppelung zwischen Rentenniveau und Versicherteneinkommen enthielte (Papier, in: Maunz-Düring-Herzog, Grundgesetz, Art. 14, Rdnr. 148; im Ergebnis ebenso Presse-Mitteilung Nr. 40/02 zu BSG, Urteil vom 30.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -).

    Anlass, die Revision zuzulassen, bestand nicht, weil die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 SGG insbesondere im Hinblick auf die bereits wergangene Entscheidung des BSG (Urteil vom 30.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -) nicht gegeben sind.

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2002 - L 8 RA 37/02
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe dies in seiner Entscheidung vom 10.05.1983 - 1 BvR 820/79 - zu Unrecht offen gelassen.

    Dann aber kommt dem Vertrauen des Einzelnen auf die stets unveränderte Fortgeltung einer gesetzlichen Regelung - was die Höhe der Anpassung betrifft - bei der gebotenen Abwägung der Interessen keine erhebliche Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.05.1983 - 1 BvR 820/79 -, S. 10).

    Zu diesen gehören aber die Veränderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Produktivität (BVerfG vom 10.05.1983, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2002 - L 8 RA 37/02
    Zwar erstreckt sich der Eigentumsschutz des Art. 14 GG grundsätzlich auch auf die Versichertenrenten und Anwartschaften auf Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.02.1980, BVerfGE 53, 257 ff (289 ff); Urteil vom 17.07.1981 - BVerfGE 58, 81 ff (109)).

    Besonders im Bereich der Rentenversicherung trägt der Versicherte zusammen mit den Chancen, welche die gesetzliche Rentenversicherung ihm gibt, auch Risiken (vgl. BVerfG, a.a.O., und BVerfGE 58, 81 ff (123)).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2002 - L 8 RA 37/02
    Zwar erstreckt sich der Eigentumsschutz des Art. 14 GG grundsätzlich auch auf die Versichertenrenten und Anwartschaften auf Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.02.1980, BVerfGE 53, 257 ff (289 ff); Urteil vom 17.07.1981 - BVerfGE 58, 81 ff (109)).
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